Startseite/Artikel/Über den Gesetzesentwurf für eine bessere Kontrolle von Computerspielen

Über den Gesetzesentwurf für eine bessere Kontrolle von Computerspielen

Die erneuten Diskussionen um ein Verbot sogenannter „Killerspiele“ hat auch in der eSport-Szene die Gemüter erhitzt. Anders als noch vor vier Jahren nach dem Amoklauf an einer Erfurter Schule befassen sich viele große Szeneseiten jedoch diesmal kaum mit diesem Thema. Der Grund ist einfach: eSport hat nichts mit „Killerspielen“ zu tun. Auch wenn im Zuge der Berichterstattungen das beliebte eSport-Spiel Counter-Strike sehr oft erwähnt wird. Allerdings liegt dies in erster Linie an der Bekanntheit des Spiels.

Trotzdem können sich die Folgen dieser politischen Diskussion durchaus auch auf den eSport auswirken. Denn es geht in erster Linie um eine Neuregelung der Jugendschutzgesetze in Bezug auf Computerspiele und auch um die Frage, wie effektiv die USK und damit auch der Jugendschutz in Deutschland ist.

Die Kritik der Community richtet sich zurzeit nicht nur an Medien und Politik, sondern auch an den Deutschen eSport-Bund (ESB). Viele eSportler fühlen sich vom ESB nicht richtig vertreten. Es fehle die Informationspolitik an die Community. Zwar veröffentlicht der ESB auf seiner Website regelmäßig Monatsberichte oder an welchen Veranstaltungen der Verband teilnimmt. Das scheint der Community jedoch nicht zu reichen. Frank Sliwka, Geschäftsführer des ESB, will dies zukünftig ändern und möchte auch die Öffentlichkeitsarbeit in die direkte eSport-Szene hinein transparenter gestalten.

Aufgaben des ESB

Besonders der ESB muss in der Debatte um die sogenannten „Killerspiele“ nun eine tragende Rolle einnehmen. Durch verschiedene Kontakte in die Politik, wissenschaftlichen und juristischen Argumenten und viel Überzeugungskraft wird in Berlin gerade massiv für den eSport gekämpft. Dabei nutzt der Verband verschiedene Strategien.

Im Vordergrund stehen die wissenschaftlichen Aspekte um eine Definition des eSports aus sportwissenschaftlicher Sicht zu geben. Dr. Jörg Müller-Lietzkow, wissenschaftlicher Beirat im ESB, ist auf diesem Gebiet der zurzeit einzige Wissenschaftler in Deutschland, der die sportlichen Aspekte betrachtet und untersucht. Die Ergebnisse werden unter anderem in sportwissenschaftlichen Magazinen veröffentlicht, damit eSport als Sport wahrgenommen wird.

Eine weitere Aufgabe des ESB besteht darin, aktiv mit den Medien zu kommunizieren. Dazu führen Verteter des ESB Interviews mit wichtigen Medien wie Financial Times, verschiedenen politischen Magazinen wie „Die Entscheidung“, im Heute Journal oder auf N24. Viele Medienkontakte werden aber auch an eSport-Organisationen vermittelt oder Abstimmungsgespräche zwischen den verschiedenen Vertretern des eSports sowie mit Vertretern anderer Verbände und Institutionen koordiniert. Ein Beispiel fand sich in einer Pressemeldung vor einigen Tagen, die gemeinsam mit den eSport-Organisationen WCG, Freaks4U, GIGA, mTw, NGL, ESL und readmore veröffentlicht wurde.

Neue Phase im Umgang mit Computerspielen

Inzwischen gibt es konkrete Vorschläge, wie ein Gesetzesentwurf für eine bessere Kontrolle von Computerspielen aussehen soll. Vor wenigen Tagen wurden durch den Innenminister von Bayern, Günther Beckstein, erstmals in einem Gesetzesentwurf die Verbotsforderungen von bestimmten Computerspielen konkretisiert. Der bayerische Innenminister fordert dabei, §131 des Strafgesetzbuches dahingehend zu ändern, dass zukünftig auch „Killerspiele“ erfasst werden. Allerdings gibt es zurzeit noch keine klare Definition, was die Befürworter eines solchen Gesetzes unter „Killerspiel“ verstehen.

Der Justiziar des Deutschen eSport-Bundes e.V. (ESB), Dr. Johannes Ulbricht, vertritt nach näherer juristischer Analyse die Auffassung, dass es juristisch nicht zulässig wäre, die Forderung von Günther Beckstein umzusetzen. Denn der neue § 131 StGB würde gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz) und gegen die Kunstfreiheit (Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz) verstoßen.

In seiner derzeitigen Fassung verbietet § 131 Strafgesetzbuch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, an der Herstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung bestimmter medialer Inhalte mitzuwirken. Das Verbot erfasst allerdings nicht Fälle, in denen die medialen Inhalte ausschließlich Personen über 18 Jahren zugänglich gemacht werden. Mediale Inhalte werden vom Verbot erfasst, wenn sie…

– grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen schildern.
Die Gewalttätigkeiten müssen sich gegen Menschen richten, Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen wie beispielsweise Zombies reichen nicht aus.

– eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken.
Verherrlichen bedeutet, die Gewalttätigkeiten mit einem positiven Wertakzent zu versehen und sie beispielsweise als Bewährungsprobe für männliche Tugenden oder als Mittel zur Erlangung von Ruhm darzustellen.
Verharmlosen bedeutet ein Bagatellisieren der Gewalttätigkeiten als akzeptable Form der Konfliktlösung.

– das Grausame und Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen.
Eine Darstellung kann dann die Menschenwürde verletzen, wenn sie ein sadistisches Vergnügen an den Gewalttätigkeiten vermittelt oder die Opfer als menschenunwürdig erscheinen lässt.

Ein juristisches Problem

Der § 131 ist umstritten. Denn das Grundgesetz verlangt, dass ein Verbot mit strafrechtlichen Folgen klar vorhersehbar sein muss. Nach dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot muss man also klar erkennen können, wann die Grenze überschritten wird. Strafrechtler haben bereits jetzt erhebliche Zweifel, ob die gegenwärtige Fassung des § 131 überhaupt verfassungsgemäß ist.

Durch die von Günther Beckstein angestrebte Gesetzesänderung würde die Unbestimmtheit des § 131 noch weiter erhöht. Die Änderung sieht vor, dass zukünftig auch Computerspiele erfasst werden, bei denen es dem Spieler als Haupt- oder Nebenzweck ermöglicht wird, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben. Es ist eine Frage des persönlichen Geschmacks, wann eine Gewalttätigkeit „grausam“ ist. Eine juristische Bestimmung gibt es nicht.

Eine andere Auffassung wäre, dass auch dann ein Spiel als „grausam“ gilt, wenn beispielsweise die Gewalt in einem Spiel zwar nicht belohnt wird aber das einzige Mittel ist um Schaden von Dritten abzuwenden. Wie im Geiselbefreiungs-Modus von Counter-Strike. Durch diese Interpretation jedoch würde auch das Herstellen, Vertreiben und Spielen von Jump’n’Run-Spielen unter Strafe gestellt. Denn auch hier kann der Spieler im weitesten Sinne Gewalt gegen menschenähnliche Wesen einsetzen.

Die Diskussion geht weiter

Während Innenminister Beckstein (CSU) und auch Innenminister Schünemann (CDU) klar für eine Verschärfung des Gewaltdarstellungsparagraphen 131 sind, sind Vertreter der Polizei und auch des Bundes von diesem Weg nicht überzeugt. Nach Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bestehe keine Gesetzeslücke und der Schutz vor Killerspielen sei gewährleistet. Gegenüber der Welt gibt Innenminister Beckstein an, dass alle Erfahrungen der Polizei belegen würden, dass ein Verbot helfe. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist jedoch nicht dieser Meinung. Im rbb gibt der Vorsitzende Konrad Freiberg an, dass durch eine Verschärfung des Paragraphen 131 Amokläufe und ähnliche Taten nicht verhindert werden können. Dass viele Jugendliche Hass empfinden, frustriert und resigniert seien, ändere auch kein Verbot. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft ist skeptisch was ein schärferes Verbot angeht. Vielmehr müsse man verstärkte Aufklärungsarbeit an Schulen leisten und die Medienkompetenz von Eltern, Lehrern und Schülern stärken.

Neuen Zündstoff in die Debatte bringt der Fall eines 19-Jährigen, der einen 51-jährigen Obdachlosen getötet hat. Bei der Gerichtsverhandlung in Cottbus sagt heute ein Gutachter aus, der die Ansicht vertritt, dass ein Videospiel verantwortlich für die Tat sei. Der Angeklagte hatte zuvor die Wrestling-Simulation „SmackDown vs. Raw 2006“ gespielt. Selbst bei einer Verschärfung des §131 StGB wäre dieses Spiel aber vielleicht gar nicht verboten.

Links

  1. Ursvamp #1
    gut geschrieben - bietet einen Überblick über die aktuellen Geschehnisse und informiert

    Danke!

    Ich begrüße zusätzlich, dass der ESB nun mehr Transparenz zeigen möchte.

    MFG
    BenniM #2
    oh man... wenn politiker antworten auf fragen suchen und nix finden.. die killerspieler sinds!

    ich glaub da eher an unsere freunde und helfer der polizei, die ham ahnung ;)
    BlindGuardian #3
    naja. ich persönlich finde es inzwischen ziemlich heuchlerisch, dass sich der esport mit dem argument "das ist doch sport" der gesamtdiskussion um ein verbot von videospielen entziehen will. denn im grunde ist und bleibt counterstrike wie auch quake usw ein videospiel. diese trennung passt einfach nicht wird sich zurecht niemals vermitteln lassen.

    ansonsten nette zusammenfassung. man sollte auch erwaehnen, dass das grundgesetzt den passus enthält, dass zensur nicht stattfindet. ich persoenlich (bin aber kein jurist) halte den für wichtiger, als die kunstfreiheit. denn ich wuerde sagen 80% der videospiele sind keine kunst, sondern unterhaltung. wie auch 80% der hollywood filme alles andere als kunst sind :)
    ny #4
    immer wenn etwas in diese richtung passiert wird die eSportsszene angegriffen, wobei keiner einen blick auf das klare gestörte verhalten dieser amokläufer nimmt.

    Das regt mich persönlich auf.

    gruß
    ryK #5
    "Denn der neue § 131 StGB würde gegen das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz) und gegen die Kunstfreiheit (Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz) verstoßen."

    HUST- Computerspiele sind offiziell keine Kunstform!!! Deswegen dürfen Hakenkreuze nicht gezeigt werden - vgl. Indiana Jones- Filme und Spiele.
    KrabiKrabong #6
    ich halte eh nicht viel von esb...blablabla bisher gab es nicht mal teilerfolge zu verzeichnen
    BlindGuardian #7
    @ryk

    hakenkreuze duerfe gezeigt werden, bringen aber default eine "Ab 18" Kennzeichnung :)
    KDL #8
    beckstein... no comment.
    n3bU #9
    Sehr schöne Zusammenfassung der Arbeit des ESB vor allem auch noch rechtlich fundiert! Danke Bani!

    Auch ich halte ein Verbot für nicht richtig und sinnlos, allerdings sich dieser Diskussion über das Sport Argunment zu entziehen finde ich zu einfach. Eine gewisse Komponente für den gefährlichen Mix der dann evtl zu Attentaten bzw Amokläufen führt kommt sicher auch von den Spielen allerdings nur ein !kleiner! Teil! Das Problem liegt glaube ich nicht bei den Leuten die das Spielen wirklich sportähnlich betreiben sondern eher in sehr gewaltverherrlichenden Spielen wie Manhunt, Hitman oder wer es noch kennt Soldier of Fortune! CS sehe ich in dem Zusammenhang als ziemlich harmlos an allerdings sicherlich nicht komplett unbedenklich, eine gewisse Reife sollte bei den Spielern schon vorhanden sein!
    heftiger insider #10
    lol, Wrestling als Killerspiel.

    Aber mal im Ernst: Sicher hat der ESB noch nicht viel geleistet, aber hier bietet sich ihm endlich mal die Chance etwas wirklich Relevantes für die Community zu tun. Hoffentlich verkacken die ESBler das nich...
Nur registrierte und eingeloggte Mitglieder können Kommmentare abgeben.